Landtag gibt Bikern eine Stimme

HOCHSCHALTEN – Dialog statt Verbot

Im Jahr 2024 sollen gemäß Beschluss des Landkreis Holzminden vom 26.06.2023 im Rahmen eines Pilotprojektes des niedersächsischen Umweltministeriums Maßnahmen gegen den Motorradverkehr im Landkreis Holzminden an verschiedenen Orten umgesetzt werden. Die Vorschläge stammen von der Deutschen Umwelthilfe e. V.. Diese Petition richtet sich nicht gegen das ganze Pilotprojekt, sondern gegen die Maßnahmen, die wir für unverhältnismäßig halten und deren Rechtmäßigkeit zum Teil fraglich ist. Die geplanten Maßnahmen gefährden das wirtschaftliche Überleben mehrerer Gaststätten und Hotels, ihre Umsetzung würde die Existenz der Inhaber und Mitarbeiter leichtfertig aufs Spiel setzen. Neben den Forderungen dieser Petition erneuern wir unser Angebot zur Mitwirkung an der Entwicklung von Lösungen im Sinne eines fairen Interessenausgleichs.

Die unverhältnismäßigen und rechtlich fragwürdigen Maßnahmen sind:

• Verkehrsverbote für Krafträder (Verkehrszeichen 255) an definierten Wochenenden (mindestens ein Wochenende im Monat) von Freitag bis Sonntag und an allen Feiertagen zwischen April und Oktober.

• Verkehrsverbote für Krafträder (Verkehrszeichen 255), deren eingetragenes„Standgeräusch“eine Lautstärke von 90 db(A) überschreitet (das wären 90 % aller zugelassenen Krafträder).

• Geschwindigkeitsbeschränkungen, die ausschließlich für Krafträder gelten.

Die geplanten Maßnahmen stellen eine unverhältnismäßige Einschränkung der individuellen Mobilität dar und richten sich explizit gegen einen Teil der Verkehrsteilnehmer.

Die Ausrichtung der Gastronomie und Hotellerie – speziell in dieser Region – werden nicht beachtet, massive Einschnitte für diese Branche werden billigend in Kauf genommen, was auch dem Interesse des Landes Niedersachsen entgegensteht. Mehrere überregional bekannte Motorradtreffs wie die Villa Löwenherz in Lauenförde, die Tonenburg, das Bistro & Bikertreff “Auf dem Ith” oder auch das Köterberghaus – jeweils mit vielen Tages- und Urlaubsgästen – haben eine lange Tradition und sind wichtige Magneten für den Tourismus in der Region. Die geplanten Maßnahmen gefährden grundlos Arbeitsplätze in dieser ohnehin schwierigen Zeit für die Gastronomie. Alleine die “Ankündigung“ des Pilotprojektes führt zu messbaren wirtschaftlichen Einbußen.

Wenn die Maßnahmen durchgeführt werden, dann sind die Tourismusbetriebe für ihre Hauptkunden nicht mehr erreichbar. Dies führt zu einem schweren Schaden für die spezialisierten Tourismusbetriebe der Region. Es besteht die Sorge, dass einige das Jahr 2024 mit einem deutlich reduzierten Geschäft nicht überleben werden. Bereits die Ankündigung hat zu mehreren Stornierungen von Gästen bei der Villa Löwenherz geführt, der Verlust überschreitet nachweislich bereits 10.000 Euro.

Die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen begründen wir wie folgt:

Ein Verkehrsverbot für Krafträder an Wochenenden von Freitag bis Sonntag und an allen Feiertagen in der Zeit von April bis Oktober ist unverhältnismäßig. Eine Unfallhäufung besteht an keiner der betroffenen Strecken und es wurde im Vorfeld nicht getestet, ob mildere Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen und Polizeikontrollen bereits zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen.

Ein Verkehrsverbot für Krafträder führt zu Ausweichverkehren. Die Motorradfahrenden werden die gesperrten Strecken umfahren und der Verkehr sich dadurch auf andere Strecken verlagern. Die zu fahrenden Umwege führen neben der Zunahme von Zeit und Weg für den Motorradfahrenden auch zu einem Anstieg der Emissionen. Neben den bereits genannten Punkten ist ein Fahrverbot auf Grundlage des eingetragenen Standgeräusches zusätzlich noch aus anderen Gründen nicht umsetzbar und zielführend:

• Das Standgeräusch ist ein theoretischer Wert, um den Behörden eine Möglichkeit zu geben, festzustellen, ob eine Manipulation des Fahrzeuges vorliegt. Dieser Wert wird im Stand in unmittelbarer Nähe des Fahrzeuges gemessen. Die für die Polizei schwerer zu messenden Fahrgeräusche haben mit dem Standgeräusch nichts zu tun und liegen in aller Regel deutlich darunter.

• Für die Einführung eines Fahrverbotes auf Basis des eingetragenen Standgeräusches und einseitig für Krafträder gibt es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage.

• Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Unverhältnismäßigkeit einseitiger Fahrverbote für Motorräder im Verfahren zum Aktenzeichen OVG 1 S 47/22 bestätigt.

Wir wenden uns jedoch nicht gegen das ganze Pilotprojekt, sondern nur gegen die Teile, die unserer Ansicht nach problematisch sind.

Hier geht es zur Online-Petition

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